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BVerwG, 09.10.1997 - 2 B 98.97, 2 PKH 3.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Prüfung einer Hausarbeit durch nur einen Prüfer
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.09.1994 - 9 A 12/93
- OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1995 - 3 L 784/94
- BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95
- OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1997 - 3 L 784/94
- BVerwG, 09.10.1997 - 2 B 98.97, 2 PKH 3.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.10.1997 - 2 B 98.97
Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 24.08.1988 - 7 B 113.88
Hochschule - Prüfungsleistung - Prüferzahl
Auszug aus BVerwG, 09.10.1997 - 2 B 98.97
Davon ist das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 24. August 1988 - BVerwG 7 B 113.88 - (DVBl 1989, 98) ausgegangen. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 09.10.1997 - 2 B 98.97
Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).